Donnerstag, 26. August 2010

Amnesty International: Journalistin Shiva NAZAR AHARI droht Todesstrafe

Thursday, 26 August 2010

Shiva - AmnestyIran UA-347/2009-5
Index: MDE 13/086/2010
23. August 2010
URGENT ACTION

Gegen die Journalistin und Menschenrechtsverteidigerin Shiva Nazar Ahari wurde offenbar wegen "Feindschaft mit Gott" (moharebeh) Anklage erhoben. Für diese "Straftat" kann die Todesstrafe verhängt werden. Die nächste Anhörung ist für den 4. September 2010 angesetzt. Shiva Nazar Ahari ist eine gewaltlose politische Gefangene, die allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit in Haft gehalten wird.

Shiva Nazar Ahari, Mitglied der iranischen Menschenrechtsorganisation "Committee of Human Rights Reporters" (CHRR), ist seit dem 20. Dezember 2009 in Haft. Nach Paragraph 186 des iranischen Strafgesetzbuches wird ihr offenbar "Feindschaft mit Gott" zur Last gelegt. Außerdem lauten die Anklagen auf "Versammlungen und Absprachen mit dem Ziel, ein Verbrechen zu begehen" (§ 610) und "Propaganda gegen die Regierung" (§ 500). Amnesty International geht davon aus, dass diese vage formulierten Anschuldigungen keine als Straftaten erkennbaren Handlungen darstellen. Der Prozess von Shiva Nazar Ahari findet derzeit vor der Abteilung 26 des Revolutionsgerichtes in Teheran statt. VertreterInnen der Justiz und regierungsnahe Nachrichtenagenturen haben die CHRR und Shiva Nazar Ahari öffentlich beschuldigt, die verbotene Oppositionsgruppe der Volksmudschaheddin (People's Mojahedin of Iran - PMOI) kontaktiert zu haben. Die CHRR und Shiva Nazar Ahari wehren sich vehement gegen diese Vorwürfe. Laut Angaben der Mutter klagte man Shiva Nazar Ahari im April 2010 an, "in der iranischen Öffentlichkeit durch Beiträge auf der Website der CHRR und anderen Internetseiten Unruhe gestiftet zu haben" und "durch die Teilnahme an Demonstrationen am 4. November 2009 und 7. Dezember 2009 gegen die nationale Sicherheit gehandelt zu haben". Shiva Nazar Ahari gab an, dass sie nicht an den Demonstrationen teilgenommen, sondern an beiden Tagen gearbeitet habe.

Die Aktivistin hat die meiste Zeit ihrer Gefangenschaft in Einzelhaft verbracht. Im Februar 2010 berichtete Shiva Nazar Ahari ihrer Familie in einem Telefonat, dass sie in eine "käfigartige" Isolationszelle verlegt wurde, in der sie ihre Beine und Arme nicht bewegen könne. Der Kontakt zu ihrer Familie ist stark eingeschränkt.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Shiva Nazar Ahari wurde am 20. Dezember 2009 zusammen mit Saeed Haeri und Kouhyar Goudarzi, zwei weiteren Mitgliedern des CHRR, im Zentrum von Teheran festgenommen. Zum Zeitpunkt der Festnahme befanden sie sich in einem Bus auf dem Weg zur Beisetzung des Regierungskritikers und Großayatollahs Montazeri, die am 21. Dezember stattfinden sollte. Ungefähr bis zum 14. Februar 2010 wurde Shiva Nazar Ahari in Einzelhaft gehalten. Aussagen ihrer Mutter Shahrzad Kariman zufolge ist die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Trinkwasser in der Haft unzureichend, und auch die sanitären Einrichtungen sind mangelhaft.

Im Januar 2010 erklärte der Staatsanwalt von Teheran Abbas Ja'fari Dowlatabadi der Familie von Shiva Nazar Ahari bei einem Treffen: "Sachkundige des Falles haben herausgefunden, dass die Internetseite des CHRR Verbindungen zu den "Heuchlern" aufweist [als solche bezeichnen die iranischen Behörden die Volksmudschaheddin], und jedwede Zusammenarbeit mit dem Komitee stellt ein Verbrechen dar".

Am 8. Mai 2010 veröffentlichte die Online-Nachrichtenagentur Raja News, die dem Präsidenten Ahmadinedschad nahe stehen soll, neun Anschuldigungen gegen Shiva Nazar Ahari; keine davon entsprach einer als Straftat erkennbaren Handlung. Unter anderem warf man ihr vor, die Volksmudschaheddin kontaktiert zu haben, denen sie unter anderem Informationen über Gefangene übermittelt haben soll. Im Artikel der Agentur heißt es weiter, dass Shiva Nazar Ahari ein Mitglied, die ehemalige Sekretärin und gegenwärtige Sprecherin des CHRR sei, politische Gefangene verteidige, seit einigen Jahren illegalen Versammlungen beiwohne und eine Liste der während der Revolution verstorbenen Personen erstellt habe. Nach Überzeugung von Amnesty International stellen diese Aktivitäten lediglich die rechtmäßige Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit dar. In einem Interview mit der belgischen Nachrichtenwebseite roozonline.com am 19. Mai wies Shahrzad Kariman die Anschuldigungen der iranischen Presse gegen ihre Tochter zurück. Sie sagte: "Wir werden diese Anschuldigungen nicht ohne Widerworte hinnehmen, unser Recht, Beschwerde einzulegen, in Anspruch nehmen und gerichtlich gegen Raja News [und] andere Medien, die verleumderische Berichte drucken, vorgehen. [...]." Sie fügte hinzu: "Niemand hat ihre Akte gesehen, noch nicht einmal ihre AnwältInnen, und die Verhandlung fand bislang unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, auch JournalistInnen hatten keinen Zutritt . Bis zum heutigen Tag wurde also kein Verfahren abgehalten, das irgendeiner Person die Möglichkeit gäbe, die Anklagen gegen meine Tochter für bewiesen zu erachten. Deshalb weiß ich nicht, woher diese Zeitungen ihre Anschuldigungen nehmen".

Schon am 14. Juni 2009 hatte man Shiva Nazar Ahari festgenommen und drei Monate lang in Haft gehalten. Gegen Kaution kam sie am 23. September frei. Auch wegen ihrer Menschenrechtsarbeit sowie ihrer studentischen Aktivitäten in den Jahren 2002 und 2004 wurde sie bereits 2005 zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Strafe wurde für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die erste Verhandlung des Verfahrens von Shiva Nazar Ahari fand am 23. Mai 2010 statt. Bei der Vorbereitung auf diese Sitzung erfuhr ihr Anwalt Mohammad Sharif, dass bei ihrer ersten Festnahme im Juni 2009 eine der vier von den Richtern vorgebrachten Anklagen auf "Feindschaft mit Gott" (moharebeh) lautete. Bei der erneuten Festnahme im Dezember 2009 stellte dieser "Straftatbestand" hingegen keinen Anklagepunkt dar.

Das CHRR wurde 2006 gegründet und setzt sich gegen jegliche Art von Menschenrechtsverletzungen ein, unter anderem an Frauen, Kindern und Gefangenen.

Seit den umstrittenen Präsidentschaftswahlen vom Juni 2009 sind zahlreiche Menschen von Sicherheitskräften, die mit exzessiver Gewalt vorgingen, getötet worden. Außerdem wurden Tausende festgenommen, die meisten von ihnen willkürlich. Zahlreiche Menschen sind gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden. Hunderte Menschen sind in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt worden. In solchen Schauprozessen hat man mindestens 200 Menschen zu Gefängnisstrafen und mindestens 16 zum Tode verurteilt. Die Behörden greifen zurzeit gehäuft auf extreme Anschuldigungen wie "Feindschaft mit Gott" (moharebeh) zurück, um legitime abweichende und kritische Meinungen zu unterdrücken. Im Juli 2010 wies der Oberste Gerichtshof den Antrag von Ja'far Kazemi, Rechtsmittel gegen die Verhängung der Todesstrafe wegen moharebeh zu beantragen, zurück. Er war beschuldigt worden, mit den Volksmudschaheddin in Kontakt zu stehen und an den Demonstrationen nach den Präsidentschaftswahlen teilgenommen zu haben. Sechs weitere Personen, die vermeintlich in Verbindung zu den Volksmudschaheddin stehen, sollen ebenfalls zum Tode verurteilt worden sein.

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