Mittwoch, 18. Mai 2011

Friedliche und dauerhafte Lösung für Camp Ashraf


Friedliche und dauerhafte Lösung für Camp Ashraf: Vorschlag der vom Europäischen Parlament nach dem Irak entsandten Delegation


Der folgende Entwurf wurde von Struan Stevenson, MdEP, Voritzender der Europaparlaments-Delegation für die Beziehungen mit dem Irak am 11. Mai 2011 auf dem Straßburger Plenum vorgelegt:

Einleitendes
Das Europäische Parlament hat am 24. April 2009 und am 25. November 2010 je eine Resolution über Camp Ashraf gefasst. Darin werden die Rechte der Bewohner von Ashraf gemäß internationalen Abkommen einschließlich der Vierten Genfer Konvention anerkannt.

Zudem wurden in zwei Resolutionen, die eine vom 12. Juli 2007 (Absatz 7) und die andere vom 4. September 2008 (Absatz K und 9), die Rechte der Bewohner von Ashraf und die Notwendigkeit einer friedlichen und dauerhaften Lösung bekräftigt. Diese vier Resolutionen wurden nach ihrer Billigung im Europäischen Parlament an die zuständigen Behörden im Irak, in den Vereinigten Staaten und an die Vereinten Nationen gesandt.
Im Geiste dieser Resolutionen wurde das Thema Ashraf auf die Tagesordnung des Besuchs der offiziellen Delegation des Europäischen Parlaments im Irak gesetzt, der vom 26. bis zum 29. April dauerte. Die irakische Regierung verweigerte der Delegation die Erlaubnis, Ashraf zu besuchen.
Das den Bewohnern von Ashraf gestellte Ultimatum, das Lager bis Ende 2011 zu verlassen, würde, wenn es nicht um die Erklärung guter Absichten und um die von der EU, den Vereinigten Staaten und den Vereinten Nationen gewährten Garantien guter Bedingungen ergänzt würde, nicht nur eine dauerhafte, friedliche Lösung der Krise unmöglich machen, sondern auch einem weiteren Massaker den Weg ebnen.

Vorbedingung für jederlei Verhandlungen
Vor Beginn von Verhandlungen um eine dauerhafte Lösung müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
1. Entfernung irakischer Truppen aus Ashraf und Umgebung ;
2. Aufhebung der Blockierung von Ashraf (einschließlich des Zugangsverbots für Journalisten, Parlamentarier, Rechtsanwälte und Angehörige der Bewohner);
3. sofortiger freier Zugang der Bewohner, besonders der verwundeten, zu medizinischer Versorgung in öffentlichen Krankenhäusern und Privatkliniken auf ihre eigenen Kosten;
4. eine Untersuchung, des Vorfalls am 8. April 2011, als 35 Bewohner getötet und hunderte verwundet wurden, – die Untersuchung ist von unabhängigen Juristen durchzuführen;
5. Zurückgabe sämtlichen Eigentums, das am 8. April konfisziert wurde, an die Bewohner von Ashraf.

Lösungsvorschlag
1- Die Delegation erkennt die Rechte der Bewohner von Ashraf nach Maßgabe internationaler Gesetze und Abkommen an. Sie schlägt die Einbürgerung der Bewohner in anderen Ländern wie den Vereinigten Staaten, Kanada, Mitgliedern der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und Australien als langfristige Lösung der Krise vor.
2- Diese Lösung müsste alle Bewohner ohne Ausnahme einschließen.
3- Die Frage des im Irak verbleibenden Eigentums der Bewohner von Ashraf und der Organisation der iranischen Volksmudschaheddin wird in den Verhandlungen beschieden werden. Wird Ashraf geschlossen, muss eine Vereinbarung über Kompensationszahlungen an die Bewohner von Ashraf geschlossen werden.
4- Die Zeit vom Beginn der Verhandlungen über eine umfassende Lösung bis zur Abreise aller Bewohner in dritte Länder und zur Schließung von Ashraf wird als „Übergangszeit“ angesehen werden. In dieser Zeit müssen folgende Bestimmungen streng eingehalten werden, damit die Lösung nicht scheitert:
a) Die irakischen Behörden verpflichten sich, jede juristische Provokation zu unterlassen und sämtliche Einschränkungen in Ashraf aufzuheben sowie die Rechte der Bewohner nach dem internationalen Gesetz zur humanitären Behandlung zu achten;
b) die Vereinten Nationen und die Vereinigten Staaten garantieren den Schutz von Ashraf;
c) beide Seiten verzichten in der Übergangszeit auf Propaganda, Beleidigungen und gegenseitige Beschuldigungen.

5. Zur Umsetzung der Gesamtlösung würde ein Koordinierungs- und Durchführungsausschuss gebildet. Zu seinen Mitgliedern sollten Vertreter wie Baroness Ashton, Repräsentanten der Vereinigten Staaten, der Vereinten Nationen, des Europäischen Parlaments, der irakischen Regierung, der Organisation der iranischen Volksmudschaheddin (Vertreter der Bewohner von Ashraf) und des Nationalen Widerstandsrates Iran gehören.

6. In diesem Sinne bittet die Delegation die Vereinigten Staaten, die Europäische Union, Regierung und Parlament des Irak, die Arabische Liga, die Organisation der iranischen Volksmudschaheddin und den Nationalen Widerstandsrat Iran dringend, diese Lösung zu unterstützen und die dazu nötigen Mittel bereitzustellen.

Struan Stevenson
Präsident der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen mit dem Irak

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