Samstag, 21. Mai 2011

Auszüge aus dem Text, mit dem die französische Justiz ihre Entscheidung begründet, die juristische Ermittlung des Falles 17. Juni 2003 mit der Entfernung des Terror-Etiketts zu beenden

NWRI – Die Entscheidung der französischen Justiz, die Anklage des Terrorismus gegen die „Organisation der Volksmojahedin des Iran (PMOI/MEK)“ sowie ihre Mitglieder, Repräsentanten und ihre Leiterin fallen zu lassen, macht auf wichtige Aspekte aufmerksam, die durch eine Diskussion über die Legitimität des Widerstands gegen mörderische Tyrannei berücksichtigt werden sollten.

Sie unterstreicht auch die Unglaubwürdigkeit der Vorwürfe, die vom klerikalen Regime gegen die PMOI erhoben werden, sowie die Illegitimität einer Zusammenarbeit mit der Justiz des Regimes.

- Normalerweise hätte an die iranischen Vertreter nur die Forderung einer internationalen strafrechtlichen Ermittlung gerichtet werden können. Daran wurden in diesem Fall die Ermittler aus zwei Gründen gehindert: Erstens belastete die iranische Regierung den französischen Fall mit zahlreichen Tatbeständen, um den terroristischen Charakter ihrer Haupt-Opponenten einzuhämmern. Welchen Wert konnten da die Tatbestände, mit denen die Ermittlung konfrontiert wurde, noch haben? Zweitens: Obwohl diesbezüglich kein Abkommen zwischen beiden Ländern bestand, hätte das französische Ersuchen prinzipiell zu einer bilateralen Zusammenarbeit führen müssen; doch in Wirklichkeit fand keinerlei Gegenseitigkeit statt. Wenn nämlich die iranische Regierung auf der Grundlage des Prinzips der Gegenseitigkeit Zugang zu den in diesem Fall relevanten Tatbeständen gewährt hätte, so wäre sie durch die Aufdeckung permanenter Verhängung von Todesurteilen gegen Mitglieder der PMOI kompromittiert worden. Da zahlreiche Tatbestände, die den Nationalen Widerstandsrat des Iran (NCRI), die PMOI, die Nationale Befreiungsarmee und überhaupt die Opposition gegen das iranische Regime betreffen, gesammelt worden sind, hätten außerdem offenkundige Erfordernisse der Sicherheit nicht übersehen werden können.

In einem anderen Teil der Entscheidung der Untersuchungsrichter, der die Anordnung, die Terrorismus-Anklage aufzugeben, betrifft, heißt es:

- Die Anwälte der Verteidigung haben besonders darauf hingewiesen, daß es zur Zeit in diesem Fall keinerlei Aspekte des Terrorismus betreffende Untersuchungen gibt. … Insofern als sich die Forderung der Anwälte der Verteidigung auf das Terror-Etikett bezieht, ist sie legitim, denn die meisten der hier betroffenen Personen sind seit 2003 zum Gegenstand der Ermittlung gemacht worden, ohne daß es in den fraglichen Ereignissen seit jener Zeit irgendeinen Hinweis auf Terrorismus gegeben hätte.
- Das internationale Recht ist offenbar keine definitive Grundlage für die Definition des Terrorismus. … Es liegt aber am Tage, daß die französische Definition des Terrorismus nicht die Verhinderung von Handlungen rechtfertigen kann, die mit dem Grundrecht eines Widerstands gegen die Tyrannei verträglich sind. … Die Frage ist, ob die zur Frage stehenden Handlungen darauf zielen, die allgemeine Bevölkerung zu erschrecken oder zu terrorisieren, oder ob sie darauf zielen, einen Staat zu erschrecken oder zu terrorisieren, um ihn zur Aufgabe einer Praxis zu zwingen, durch die er sein eigenes Volk terrorisiert oder erschreckt. Wenn Letzteres der Fall ist, handelt es sich eindeutig um Widerstand gegen die Tyrannei.
- Es gibt in diesem Fall keinen Beweis für eine bewaffnete Handlung, die gegen Zivilisten gerichtet worden wäre.
- Konkret zeigt diese Ermittlung: Die Aufgabe des Terror-Etiketts wird zu vollständigem Aufhören der Verfolgung jener Personen führen, die des Terrorismus nur beschuldigt wurden; sie wird den ihnen auferlegten rechtlichen Beschränkungen ein Ende machen.

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