Monday, 23 August 2010 | |
Eine Menschenrechtsaktivistin wurde am vorigen Mittwoch vor die dritte Vernehmungsabteilung des sogenannten Revolutionsgerichts von Teheran, das in dem berüchtigten Evin-Gefängnisses untergebracht ist, vorgeladen, um neue gegen sie gerichtete Vorwürfe zu hören. Einer der Anwälte erklärte in einem Interview mit Herana, die Vernehmungsbehörde des Evin-Gefängnisses habe der Verteidigung die Anwesenheit im Gericht nicht gestattet. Er fügte hinzu: „In Gesprächen erfuhr ich von Frau Hassanpour von neuen gegen sie erhobenen Vorwürfen, darunter Beleidigung der Heiligtümer des Islam mit der Publikation des Essays „Der Islam hat keine Beziehung zum Iran“ von [dem verstorbenen Dichter] Sadeq Hedayat, in ihrer persönlichen Weblog, sowie Beleidigung der Staatsführung, ebenfalls in ihrer Weblog, außerdem Beleidigung Ahmadinejads in einer anderen Post.“ Der Anwalt fügte hinzu, andere unlängst gegen Frau Hassanpour erhobene Vorwürfe lauteten: „Handeln gegen die nationale Sicherheit durch Organisation einer Kampagne zur Verhinderung der Erhängung von Jugendlichen der Todesliste“, „Mitglied-schaft in einer Vereinigung von Menschenrechtsaktivisten im Iran“ und „Teilnahme an Unruhen“. Während ihrer Haft wurde Frau Hassanpour von den Vernehmern unter starken Druck gesetzt, um ein vom Fernsehen gesendetes „Geständnis“ zu erzwingen. Frau Hassanpour wurde am 16. März 2010 im Hause ihres Vaters in Teheran vom Geheimdienst der Revolutionsgarden verhaftet und in die Abteilung 2A des Evin-Gefängnisses verbracht. Sie wurde vorübergehend nach Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 200 000 $ am 2. Juni freigelassen.
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Nein zum Krieg, Nein zur Beschwichtigungspolitik, Ja zum Demokratischen Wandel mit Maryam Rajavi
Mittwoch, 25. August 2010
Die Anklagebehörde im Evin-Gefängnis erhebt neue Vorwürfe gegen Laleh Hassanpour
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